Bei Übernahme der Verwaltung eines Miethauses können folgende Aufgaben durch mich übernommen werden:
- Die Vermietung der Wohnungen
- Einziehen und Überwachen der Mietzahlungen
- jährliche Abrechnung mit dem/n Eigentümer/n
- Heiz- und Betriebskostenabrechnungen
- Wohnungsabnahme bei Auszug
- Prüfen und Durchsetzen evtl. Renovierungsansprüche
- Veranlassung von Instandsetzungsarbeiten kleinerer Schäden
- Angebotseinholung für größere Instandsetzungsmaßnahmen und Rücksprache mit dem/n Eigentümer/n
- Kündigung von Mietverträgen und Vorbereitung evtl. gerichtlicher Durchsetzung
- Mieterhöhungen und Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen
- Betreuung der allgemeinen Versicherung inkl. Schadensabwicklung
etc.