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Bei Übernahme der Verwaltung eines Miethauses können folgende Aufgaben durch mich übernommen werden:

  • Die Vermietung der Wohnungen
  • Einziehen und Überwachen der Mietzahlungen
  • jährliche Abrechnung mit dem/n Eigentümer/n
  • Heiz- und Betriebskostenabrechnungen
  • Wohnungsabnahme bei Auszug
  • Prüfen und Durchsetzen evtl. Renovierungsansprüche
  • Veranlassung von Instandsetzungsarbeiten kleinerer Schäden
  • Angebotseinholung für größere Instandsetzungsmaßnahmen und Rücksprache mit dem/n Eigentümer/n
  • Kündigung von Mietverträgen und Vorbereitung evtl. gerichtlicher Durchsetzung
  • Mieterhöhungen und Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen
  • Betreuung der allgemeinen Versicherung inkl. Schadensabwicklung

etc.