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Die Übernahme der Verwaltung einer Eigentumswohnanlage beinhaltet folgende Leistungen:

  • Einziehen und Überwachen der Wohngeldzahlungen
  • Zahlung aller Abgaben und Betriebskosten
  • Vorlage der jährlichen Abrechnung nach Prüfung durch den Verwaltungsbeirat oder Rechnungsprüfer
  • Vorlage der einzelnen Wohngeldabrechnungen für die Wohnungseigentümer
  • Erstellen des jährlichen Wirtschaftsplans
  • Einberufung der jährlichen Wohnungseigentümerversammlung und Vorlage von Angeboten evtl. größerer Instandsetzungsarbeiten
  • Durchführung der WEG-Beschlüsse
  • Auftragsvergabe zur Instandsetzung kleinerer Reparaturen
  • Abwicklung von Versicherungsschäden

etc.