Die Übernahme der Verwaltung einer Eigentumswohnanlage beinhaltet folgende Leistungen:
- Einziehen und Überwachen der Wohngeldzahlungen
- Zahlung aller Abgaben und Betriebskosten
- Vorlage der jährlichen Abrechnung nach Prüfung durch den Verwaltungsbeirat oder Rechnungsprüfer
- Vorlage der einzelnen Wohngeldabrechnungen für die Wohnungseigentümer
- Erstellen des jährlichen Wirtschaftsplans
- Einberufung der jährlichen Wohnungseigentümerversammlung und Vorlage von Angeboten evtl. größerer Instandsetzungsarbeiten
- Durchführung der WEG-Beschlüsse
- Auftragsvergabe zur Instandsetzung kleinerer Reparaturen
- Abwicklung von Versicherungsschäden
etc.